Die Hochschule f¨¹r Technik Stuttgart ist als ?ffentlicher Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in den zugelassenen elektronischen Rechnungsformaten XRechnung (alternativ auch: EN 16931 oder ZUGFeRD 2.0) ab dem 18.04.2020 anzunehmen.
F¨¹r Auftragnehmer ist die Ausstellung und ?bermittlung elektronischer Rechnungen derzeit noch freiwillig.
Verpflichtung des Rechnungsstellers zur Erstellung und ?bermittlung der E-Rechnung:
Ab dem 01.01.2022 bei einem Rechnungsbetrag ¨¹ber 1.000 € (ohne USt.)
und ab dem 01.01.2026 f¨¹r alle Rechnungen.
Auftragnehmer, die eine elektronische Rechnung an die Hochschule f¨¹r Technik Stuttgart stellen, senden diese bitte per E-Mail mit der Rechnungsdatei in einem der zugelassenen Rechnungsformate an: xrechnung(at)hft-stuttgart.de.
Erg?nzend zur Rechnung k?nnen die rechnungsbegr¨¹ndenden Unterlagen in folgenden Formaten beigelegt werden:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
- Excel-Tabellendokumente (XLSX)
- OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)
Hinweis: Die Hochschule beteiligt sich nicht am zentralen Rechnungseingangs-Portal des Landes Baden-W¨¹rttemberg (ZRE), weshalb keine Leitweg-ID ben?tigt wird. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen ausschlie?lich an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Bis zur Verpflichtung der E-Rechnung k?nnen reine PDF-Rechnungen alternativ an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: pdfrechnung(at)hft-stuttgart.de
H?ufig gestellte Fragen:
Gibt es eine Pflicht, elektronische Rechnungen entgegen zu nehmen?
Was ist unter einer E-Rechnung zu verstehen?
Werden Rechnungssteller verpflichtet, E-Rechnungen einzureichen?
K?nnen Rechnungen im PDF-Format ¨¹bermittelt werden?
Welche elektronischen Rechnungsformate werden akzeptiert?
Wie k?nnen Rechnungssteller eine E-Rechnung erzeugen?
Wird eine Leitweg-ID ben?tigt (Zentraler Rechnungseingang BW)?
Wie m¨¹ssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an: digitalisierung(at)hft-stuttgart.de.