Kann jemand aus einem wichtigen Grund nicht 澳门太阳城赌城,菠菜导航网, kann er ein Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung kann in der Regel für bis zu insgesamt zwei Semester gew?hrt werden. Mehr Urlaubssemester sind nur aufgrund Krankheit oder Elternzeit m?glich. Das Urlaubsemester ist vor Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Nachweise zu belegen. Tritt der Grund erst sp?ter ein, muss der Antrag unverzüglich vorgelegt werden. Zum Antrag ben?tigen wir auch immer einen Nachweis. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" (nach Login bei Moodle in linker Navigation auf "Startseite" > 澳门太阳城赌城,菠菜导航网de > Studienorganisation > Formulare für 澳门太阳城赌城,菠菜导航网de).
?ber die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Wichtige Gründe für ein Urlaubssemester sind zum Beispiel:
- Krankheit
- studienplanbedingtes Aussetzen bei Halbzügen (betrifft nur 澳门太阳城赌城,菠菜导航网, Informationslogistik, Innenarchitektur)
- Praktische T?tigkeit, die dem Studienziel dient
- Studium an einer ausl?ndischen Hochschule oder Sprachschule
- Bevorstehende Niederkunft (Mutterschutz) und/oder Pflege eines Kindes (Elternzeit)
- Pflege des/der Ehegatten/Ehegattin oder eines Elternteils (Pflegezeit)
- Sonstige wichtige Gründe
Finanzielle oder wirtschaftliche Gesichtspunkte sind keine wichtigen Gründe.
Bitte beachten Sie:
- Urlaubssemester z?hlen nicht als Fachsemester. Die Anzahl der Fachsemester bzw. ein Urlaubssemester kann aber Auswirkungen auf das BAf?G und Kindergeld haben.
- Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist grunds?tzlich nicht m?glich, es sei denn, die Beurlaubung erfolgt aufgrund Mutterschutz oder nach dem Elternzeitgesetz bzw. Pflegezeitgesetz.
- Beurlaubte 澳门太阳城赌城,菠菜导航网de sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Hochschuleinrichtungen zu benutzen - ausgenommen sind 澳门太阳城赌城,菠菜导航网de, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit oder aufgrund des Pflegezeitgesetzes beurlaubt sind. Die Nutzung der Biblikothek und Einrichtungen des Informationszentrums sind zul?ssig.
- Das Ablegen von Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen ist nicht m?glich. Dies gilt nicht für 澳门太阳城赌城,菠菜导航网de die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit oder aufgrund des Pflegezeitgesetzes beurlaubt sind.
- Die Anrechnung von praktischen T?tigkeiten w?hrend des Urlaubssemesters auf das Betreute Praktische Studienprojekt ist ausgeschlossen.
W?hrend eines Urlaubssemesters wird der volle Semesterbeitrag f?llig!
Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie in unserem Moodle-Kurs "Studienorganisation" unter "Formulare für 澳门太阳城赌城,菠菜导航网de".