gestapelte Geldm¨¹nzen
Aufnahme und Fortf¨¹hrung des Studiums

Semesterbeitrag

Zur Aufnahme und Fortf¨¹hrung des Studiums (von einem zum n?chsten Semester) zahlen die °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøden und Promovierenden einen Beitrag und ggfs. Studiengeb¨¹hren pro Semester.

Der Semesterbeitrag von 180,50 € zum Wintersemester 2024/2025 setzt sich zusammen aus:

  • 96,50 € °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íødenwerksbeitrag*
  • 70,00 € Semestergeb¨¹hr "Verwaltungskostenbeitrag"
  • 14,00 € Semestergeb¨¹hr "Verfasste °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íødenschaft"

Wer unter die Studiengeb¨¹hrenpflicht f¨¹r Internationale °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde oder Zweitstudiengeb¨¹hren f?llt, zahlt die Geb¨¹hren zusammen mit dem o. g. Semesterbeitrag im gleichen Zeitraum. 

Der Verwaltungskostenbeitrag erh?ht sich zum 01.01.2025 voraussichtlich auf 80,00 €. In diesem Fall betr?gt der Semesterbeitrag f¨¹r das Sommersemester 2025 190,50 €.

Die Bezahlung und somit R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester erfolgt per ?berweisung.

Neues Campus-Portal f¨¹r °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde (STU)

Ablauf R¨¹ckmeldung

  • Der Semesterbeitrag wird per ?berweisung gezahlt.
  • Info ¨¹ber individuelle Geb¨¹hrenh?he und die Bankdaten unter Zahlungen
  • Erstellung/Druck Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (ca. 5 Tage ab ?berweisung) unter Bescheinungen/Bescheide
  • ?bersicht ¨¹ber die bezahlten Geb¨¹hren ab WiSe 23/24


Link: https://campus.hft-stuttgart.de

Alles Wichtige hierzu unten in den FAQs.

R¨¹ckmeldung ins n?chste Semester

Was ist die R¨¹ckmeldung?

Wie melde ich mich zur¨¹ck?

Wo finde ich die Daten, die ich zur Bank¨¹berweisung ben?tige?

Ich bin internationaler °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøder und meine Geb¨¹hrenh?he stimmt nicht! Was muss ich tun?

Muss ich Kontoinhaber/ Kontoinhaberin des zahlenden Kontos sein?

Wann bin ich f¨¹r das n?chste Semester r¨¹ckgemeldet und erhalte eine Immatrikulationsbescheinigung?

Was muss ich tun, wenn die R¨¹ckmeldung auch nach 7 Tagen noch nicht erfolgt ist?

Was ist eine R¨¹ckmeldesperre?

Muss ich mich r¨¹ckmelden, wenn ich ein Semester im Ausland studiere, das Praxissemester absolviere oder im Urlaubssemester bin?

Ich bin Absolvent:in und schreibe noch Pr¨¹fungen. Was mache ich, wenn ich eine Pr¨¹fung nicht bestehe?

R¨¹ckerstattung Semestergeb¨¹hren und °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íødenwerksbeitrags bei Exmatrikulation

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis

Studiengeb¨¹hr f¨¹r Internationale °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde (au?erhalb der EU)

Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden von internationalen °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøden in Baden-W¨¹rttemberg f¨¹r °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø- und konsekutive °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-Studieng?nge Studiengeb¨¹hren erhoben. Diese Geb¨¹hr betr?gt 1.500 € pro Semester zus?tzlich zum Semesterbeitrag und ist jedes Semester f?llig. An der Hochschule f¨¹r Technik betrifft dies alle Studieng?nge au?er den Studieng?ngen "International Project Management" und "Smart City Solutions". F¨¹r diese Weiterbildungsstudiengang fallen separate Studiengeb¨¹hren an.

Im Praxis- und im Urlaubssemester k?nnen Sie sich von der Zahlung der Studiengeb¨¹hr f¨¹r ausl?ndische °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde befreien lassen und bezahlen nur den Semesterbeitrag. Bitte informieren Sie die f¨¹r Internationale Studiengeb¨¹hren zust?ndige Ansprechperson, wenn Sie einen Antrag f¨¹r das Praxis- oder Urlaubssemester beim °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íødensekretariat stellen und diesen genehmigt bekommen.

°ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde, die vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-W¨¹rttemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungspr¨¹fung eingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungspr¨¹fung immatrikuliert sind, keine Studiengeb¨¹hr f¨¹r Internationale °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde.  

Grunds?tzliche Informationen des Ministeriums zu den Internationalen Studiengeb¨¹hren finden Sie hier

Nicht studiengeb¨¹hrenpflichtig sind Sie, wenn diesse Angaben auf Sie zutreffen:

  • Staatsangeh?rigkeit Mitgliedstaat EU/EWR
  • Inl?ndische Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur)
    • Allgemeine Hochschulreife,
    • fachgebundene Hochschulreife,
    • Fachhochschulreife,
    • schulische Qualifikation und Deltapr¨¹fung, soweit die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in Deutschland erworben wurde,
    • eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungspr¨¹fung, soweit diese in Deutschland abgelegt wurde,
    • berufliche Qualifikation und Eignungspr¨¹fung, soweit die Berufsausbildung und ¨Cerfahrung in Deutschland absolviert wurde,
    • weitere inl?ndische Vorbildungen, die das Kultusministerium anerkannt hat.

Von der Studiengeb¨¹hrenpflicht ausgenommen sind Sie,

  • wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht nur zum Zweck des Studiums, sondern aus famili?ren Gr¨¹nden (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Deutschen, eines EU/EWR-B¨¹rger oder eine Ausl?nders mit Niederlassungserlaubnis) besitzen.
  • aufgrund von Flucht aus dem Heimatland (u.a. ukrainische °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde ab dem Sommersemester 2022 mit ¡ì24 AufenthG) oder
  • eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gr¨¹nden haben.
  • wenn Sie sich schon 5 Jahre oder l?nger  in Deutschland aufgehalten und gearbeitet haben.
  • wenn Sie BAf?G erhalten.

Die detaillierten Ausnahme-Gr¨¹nde finden Sie hier.

Befreit von der Studiengeb¨¹hrenpflicht sind

  • Internationale °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen f¨¹r einen zeitlich begrenzten Aufenthalt nach Baden-W¨¹rttemberg kommen,
  • Erasmus- °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde,
  • Internationale °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen an die HFT kommen

Gerne stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des International Student Office als Ansprechpartner zur Verf¨¹gung

Auf Antrag k?nnen Sie von der Studiengeb¨¹hrenpflicht befreit werden

  • w?hrend eines Urlaubssemesters, sofern der Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde,
  • w?hrend eines praktischen Studiensemesters,
  • als Asylsuchende/r mit Aufenthaltsgestattung,
  • aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung im Sinne des ¡ì 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt werden!

Ablauf bei der Bewerbung um einen Studienplatz:

  • Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und diesen annehmen, erhalten Sie per Mail einen Geb¨¹hrenbescheid mit Anh?rungsbogen.
  • Sofern Sie Ihrer Ansicht nach unter die Ausnahmeregelungen fallen, die in dem Anh?rungsbogen aufgef¨¹hrt werden, senden Sie uns den Bogen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie Aufenthaltstitel, Pass, Passersatz, amtliche Bescheinigung) per E-Mail an die genannte Ansprechperson zu.
  • Sind Sie ausgenommen oder befreit, erhalten Sie von uns anschlie?end eine Best?tigung ¨¹ber die Ausnahme oder einen Bescheid ¨¹ber die Befreiung von den Studiengeb¨¹hren.
  • Zur Immatrikulation bringen Sie Ihr originales Ausweisdokument, Ihren Aufenthaltstitel oder sonstige Nachweise mit.
  • Wenn Sie die Studiengeb¨¹hr bezahlen m¨¹ssen, legen Sie bei der Immatrikulation einen Zahlungsnachweis vor.

R¨¹ckerstatten k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr

  • wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren,
  • wenn die Voraussetzungen f¨¹r die Ausnahme vorlag, sie es aufgrund eines Hindernisses jedoch nicht bis zum Immatrikulation oder R¨¹ckmeldung nachweisen konnten,
  • Voraussetzungen f¨¹r eine gesetzliche Ausnahme binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eingetreten sind.

Das Formular zur R¨¹ckerstattung finden Sie hier

Kontakt

Zweitstudiengeb¨¹hren

Die baden-w¨¹rttembergischen Hochschulen erheben ab dem WS 2017/18 Zweitstudiengeb¨¹hren in H?he von 650 € pro Semester, hinzu kommt der Semesterbeitrag.

Zweitstudiengeb¨¹hren sind an der HFT-Stuttgart zu entrichten, wenn

  • Sie einen Abschluss in einem grundst?ndigen Studiengang besitzen und ein zweites oder weiteres Studium in einem grundst?ndigen Studiengang antreten d.h. Sie haben z.B. bereits einen °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-Abschluss in Deutschland erworben und streben nun noch einen an.
  • Sie einen Abschluss in einem konsekutiven °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-Studiengang besitzen und ein zweites oder weiteres Studium in einem konsekutiven °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø- Studiengang antreten d.h. Sie haben bereits einen °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-Abschluss in Deutschland erworben und streben nun noch einen an.
  • Sie mehrere Studieng?nge an mehreren Hochschulen in Baden-W¨¹rttemberg gleichzeitig °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø d.h. sobald Sie den ersten Studiengang abgeschlossen haben, m¨¹ssen Sie f¨¹r den zweiten Studiengang Zweitstudiengeb¨¹hren entrichten

Sie m¨¹ssen an der HFT-Stuttgart keine Zweit°ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íødengeb¨¹hren entrichten, wenn

  • Sie bereits vor dem WS 2017/18, ein zweites oder weiteres Studium in einem grundst?ndigen Studiengang oder °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-Studiengang aufgenommen haben
  • Sie nach Abschluss eines °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøstudiums ein °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøstudium aufnehmen und es sich um das erste °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøstudium in Deutschland handelt. 
  • Sie das Studienfach und/oder den Studiengang ohne Abschluss wechseln
  • Sie bereits Studiengeb¨¹hren f¨¹r Internationale °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde entrichten. Achtung: Sollten Sie jedoch als internationaler Bewerber bereits einen °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-und °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøabschluss in Deutschland erlangt haben und nun einen weiteren °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-oder °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøabschluss an der HFT anstreben, gilt diese Regelung nicht mehr.

Eine Befreiung von den Zweistudiengeb¨¹hren ist m?glich, wenn

  • Sie ein Urlaubs-oder Praxissemester einlegen. Der Antrag muss jeweils bis zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters gestellt werden
  • eine studienerschwerende Behinderung vorliegt. Der Antrag muss jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters gestellt werden.

R¨¹ckerstatten k?nnen wir Ihnen die Studiengeb¨¹hr, wenn

  • Sie sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren. Den Antrag hierzu finden Sie hier.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Studiengeb¨¹hren f¨¹r weiterbildende °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøstudieng?nge

°ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø International Project Management & Smart City Solutions


Sowohl beim °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íø-Studiengang International Project Management als auch Smart City Solutions handelt es sich um einen weiterbildenden, geb¨¹hrenpflichtigen Studiengang.

Die H?he der in jedem Semester zu bezahlenden Studiengeb¨¹hren finden Sie in der Geb¨¹hrensatzung weiter unten. Zus?tzlich zu den Studiengeb¨¹hren ist in jedem Semester der jeweils aktuelle Semesterbeitrag zu bezahlen

W?hrend eines Urlaubssemesters werden keine Studiengeb¨¹hren erhoben. Es sind dann lediglich die Semestergeb¨¹hren zu bezahlen. Weitere Geb¨¹hren wie z.B. Internationale Studiengeb¨¹hren oder Zweitstudiengeb¨¹hren fallen nicht an.

M?gliche Erm??igungen der Studiengeb¨¹hren (z.B. wegen Erziehung eines Kindes) sind in der Geb¨¹hrensatzung des Studiengangs aufgef¨¹hrt.

Geb¨¹hrensatzung International Project Management

Geb¨¹hrensatzung Smart City Solutions

Geb¨¹hrenerm??igung f¨¹r Kindererziehung

Geb¨¹hrenerm??igung f¨¹r schwerbehinderte oder chronisch kranke °ÄÃÅÌ«Ñô³Ç¶Ä³Ç,²¤²Ëµ¼º½Íøde

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Michaela Matheis

Hochschulgeb¨¹hrensatzung

Hochschulgeb¨¹hrensatzung der HFT Stuttgart